Pflege gemäß SGB XI

Pflege gemäß SGB XI

Ihnen fällt es schwer einen Angehörigen pflegerisch zu betreuen? Sie sind berufstätig, haben eine Familie zu versorgen, oder fühlen sich vielleicht mit der Situation überfordert oder sind ununterbrochen im Stress?

Das Eingeständnis, dass man Hilfe von einem Pflegedienst braucht, fällt Jedem in der Regel schwer.

Wir als Pflegedienst sind in solchen Situationen für Sie da um Sie zu unterstützen und zu entlasten. Sich von unserem Pflegedienst helfen lassen bedeutet nicht, dass man seine Selbstständigkeit aufgibt. Wir als Pflegedienst ParaMedics sehen es als unsere Aufgabe Sie in den Bereichen wo Defizite auffallen zu unterstützen. Mit uns als Pflegedienst helfen wir Ihnen in der täglichen Versorgung, sowohl was die Pflege, aber auch Hauswirtschaft, Begleitung bei Arzt-, Behördengängen oder sonstigen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

So wollen wir Ihnen gerne helfen, weiter ein selbstbestimmtes Leben in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu gestalten und die schönen Momente mit Ihren Angehörigen in vollem Wohlbefinden genießen können.

Gundpflegerische Leistungen nach SGB XI

  • Körperpflege
    • Baden
    • Duschen
    • Waschen am Waschbecken
  • Haarpflege
  • Hautpflege
  • Mund-/Zahnpflege
  • Kämmen/Rasieren
  • Spezielle Lagerung bei Immobilität
  • Blasen und Darmentleerung
  • Mobilität
  • Ernährung
  • Mundgerechte Zubereitung von Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Hauswirtschaft
  • Pflegerische Betreuungsleistungen – Betreuung, Begleitung, Beaufsichtigung

Bei bestehendem Pflegegrad können die Grundpflegerischen Leistungen (SGB XI) direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Ein Pflegegrad ist jedoch nicht notwendig um Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Pflege zu Hause nach SGB XI

Wenn eine Person einen Pflegegrad hat, hat Sie die Möglichkeit durch einen Pflegedienst zu Hause Sachleistungen in Anspruch zu nehmen. Je nach Pflegegrad steht der Person ein Budget zu Verfügung um Pflegerische Leistungen (Körperpflege etc.) oder auch Hauswirtschaftliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Beträge sind gesetzlich vorgegeben und für alle Pflegekassen bindend:

  Sachleistungen Geldleistungen Betreuungs- und Entlastungsleistung
Pflegegrad 1 0 € 0 € 125 €
Pflegegrad 2 689 € 316 € 125 €
Pflegegrad 3 1298 € 545 € 125 €
Pflegegrad 4 1612 € 728 € 125 €
Pflegegrad 5 1995 € 901 € 125 €
 

Hilfsmittel für Pflegebedürftige

Die Pflegekassen stellen bei bestehendem Pflegegrad 40€ monatlich für Pflegehilfsmittel wie Händedesinfektion, Handschuhe etc. zur Verfügung. Diese Hilfsmittel kann man sich über ein Sanitätshaus besorgen. Alltagsunterstützer wie z.B. ein Rollator, Lifter oder Pflegebett kann man nach Rücksprache mit dem Hausarzt über ein Rezept erhalten, das dann von der Pflegekasse nach Prüfung bezahlt wird.

Sie benötigen Unterstützung oder haben noch weitere Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns.

 

E-Mail an info@pflegedienst-paramedics.de